Was soll ein Gutachten erfüllen?

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Was soll ein Gutachten erfüllen?

Das Gutachten

Sachverständige nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung. Sie haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen, beantworten aber keine Rechtsfragen.
Mit Hilfe von Sachverständigengutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden. Dennoch sind Gutachten grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Der Richter ist vielmehr verpflichtet, die Erkenntnisse des Gutachters kritisch zu überprüfen und sich im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine eigene Überzeugung zu bilden. Ggf. muss er ein weiteres Gutachten einholen.
Festgestellt werden kann durch den Sachverständigen:

  • Die Baumängel
  • Ursache der Baumängel
  • Feststellung des für den Mangel verantwortlichen Handwerker/Baubeteiligten
  • Die zu treffenden Maßnahmen, die Mängel zu beheben
  • Die Kosten der Mängelbeseitigung

Verjährung von Baumängeln:

Für Mängelansprüche bei Bauwerken sieht das BGB eine grundsätzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren vor. Nacherfüllung, Selbstvornahme oder Schadensersatz können daher grundsätzlich nur binnen einer Frist von fünf Jahren nach der Abnahme bei dem Auftragnehmer durchgesetzt werden.

Sie sollten also Ihre Ansprüche geltend machen