Was kostet ein Gutachten?
Was kostet ein Gutachten?
Gerichts-, Privat und Schiedsgutachten
Gerichtsgutachten :
Wird der Sachverständige vom Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt, so findet hinsichtlich der Honorierung ausschließlich das „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)“ Anwendung. Das Honorar wird nach Feststundensätzen berechnet. Zusätzlich werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen, wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotokopien, Fotografien, Reisen und Übernachtungen ersetzt. Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterliegenden Partei je nach Prozessausgang ganz oder anteilig zu tragen.
Privatgutachten und Schiedsgutachten :
Für die Inanspruchnahme des Sachverständigen einschließlich des Zeitaufwands für Fahrten, Akten, bzw. Unterlagenstudium und die Erstellung des Gutachtens variieren die Kosten je nach Anforderung.